AGB Anwendungsbereich/Segway und e-Mobility Programme/Sondertouren – Events siehe nachfolgend –
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die Veranstaltung von Touren, bei denen Segways oder Scrooser zum Einsatz kommen. Im Folgenden sind „Teilnehmer“ oder Fahrer solche Kunden, die an Segway oder Scrooser Touren teilnehmen.
§ 1 Vertragsschluss, Rechnung, Umbuchung, Stornierung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform, z.B. per E-Mail, erklärt werden (Buchungsbestätigung). Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtpreis der gebuchten Leistungen; bei Gutscheinen nur die Buchungsbestätigung (Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig).
(2) Die Rechnung ist ohne Anzahlung bis zur Durchführung der Segwaytour oder des Events zu begleichen.
(3) Umbuchungen sind bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin ohne Kosten möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach Übernahme der uns durch die Umbuchung oder der
Stornierung entstehenden zusätzlichen Kosten möglich. Pro Umbuchung berechnen wir € 20,-/je Person/je Gruppe/je Gutschein. Dazu kommen Kosten, die uns aufgrund der zusätzlichen Anmietung von Fahrzeugen entstehen.
(4) Stornierungen: Zwischen 29. und 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtpreises, vom 14.-7. Tag werden 70% des Gesamtpreises, vom 7.-2. Tag 80%, ab dem 1. Tag bis Durchführung 100% zur Zahlung fällig.
§ 2 Preise, Zahlung
Rechnungsbeträge sind sofort nach Buchung fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 3 Persönliche Voraussetzungen von Teilnehmern und Fahrern
(1) Die Teilname ist ohne Führerschein ab 15 Jahren möglich. Der Kunde oder, bei juristischen Personen, sein Vertreter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Darüber hinaus muss jeder Fahrer alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Mindestens 45 kg, höchstens 115 kg wiegen, bei Scroosern bis 150 kg..
(2) Kunden oder Fahrer können von der Benutzung des Segway oder von der Teilnahme an oder Fortsetzung der Tour ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Führung eines Segway ungeeignet sind. Ungeeignet sind insbesondere Personen, die – alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer bewusstseinsverändernder Mittel (Drogen, Medikamente) stehen; körperliche oder geistige Behinderungen haben, die die sichere Benutzung eines Segway beeinträchtigen; auch nach Einweisung durch unser Personal nicht in der Lage sind, einen Segway sicher zu bedienen; sich im Straßenverkehr aggressiv verhalten; bei der Benutzung eines Segway keinen Helm oder kein festes Schuhwerk tragen; Anordnungen unseres Personals wiederholt keine Folge leisten.
(3) Nicht erlaubt sind während der Fahrt auf dem Segway: Nebeneinanderfahren, Rückwärtsfahren oder aufschaukeln, Wettfahrten oder Geschwindigkeitswettbewerbe; das Telefonieren, Fotografieren oder Rauchen
§ 4 Pflichten des Teilnehmers / Fahrers bei Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden
Im Schadensfall aufgrund Unfalls, Diebstahls oder aufgrund sonstiger Schäden ist der Teilnehmer/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
§ 5 Absage, Abbruch und Unterbrechung von Touren
(1) Kann eine Segway-Tour aufgrund schlechten Wetters oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht durchgeführt werden, so sagen wir die Tour ab. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet, oder den Gutschein zurück.
(2) Der Kunde kann die Tour jederzeit abbrechen. Bricht der Kunde während der Einweisung die Tour ab, so berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr als Schadenspauschale und erstatten die
verbleibenden 50 %. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vor Beginn der Tour ausgeschlossen wird oder nicht an der Tour teilnimmt. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis gestattet, daß uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Bricht der Kunde nach Beginn der Tour ab, so erhält er keine Erstattung.
(3) Auf Anweisung unseres Personals kann eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer
wichtiger Gründe. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wird. Beim Abbruch wegen Ausschlusses hat der Kunde außerdem die Kosten für den Rücktransport des Kunden und des Fahrzeugs zu bezahlen.
(4) Die Touren werden vor Ort nach den Vorgaben des Guides durchgeführt; dabei sind das sichere fahren der Teilnehmer, die Wetterverhältnisse und die technischen Möglichkeiten, insbesondere der Segway-Akkus, maßgebend. Ebenso richten sich danach die Wegstrecke und die Fahrtzeit.
§ 6 Haftung des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer haftet für während der Dauer der Tour oder beim Event an dem überlassenen Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör). Die Haftung des Kunden tritt nicht ein, wenn der Kunde die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Der Teilnehmer ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem benutzten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet uns für entstehende Gebühren und Kosten.
§ 7 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Versicherungen
(1) Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflicht Versicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von € 100 Mio.
Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf € 100 Mio. Der Mieter hat pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung 10 % min. € 250,00 zu tragen. Auf Wunsch kann eine Zusatz-
Kasko-Versicherung abgeschlossen werden. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn dies von Ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Es ist vom Teilnehmer zu prüfen, in welchem Umfang die Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung Schadensereignisse absichert!
Gerichtsstand Heidelberg, 01.01.2015, Pfalzaktiv, Inhaber Lothar Bussmann; Schneidmühlstr.26,69207 Sandhausen
AGB Anwendungsbereich Firmenevents – Incentive, Betriebsausflug, Training
1. Vertragsabschluß und Leistungsänderungen – Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung/Rechnung von Pfalz-aktiv zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/ Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht von Pfalz-aktiv wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner ist dabei unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollten die Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden, entstehen vertragliche Leistungen nur gegenüber dem Pfalz-aktiv Vertriebspartner. Pfalz-aktiv hat von evtl. anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art vom Kunden freigestellt zu werden.
2. Zahlung – Der Kunde verpflichtet sich, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung/ Bestätigung, und falls erforderlich, der Aushändigung des Reisesicherungsscheines nach §651k, Abs.3, BGB, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Gesamtkosten als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis zur Durchführung, oder wenn schriftlich angegeben, unmittelbar nach Erhalt der Endrechnung fällig.
3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen – Beim Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen von den voraussichtlichen Gesamtkosten fällig:
– bis 30 Tage die Bereitstellungskosten in Höhe von 30% / – bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50%
– bis 8 Tage vor Leistungsbeginn 70% / – bis 3 Tage vor Leistungsbeginn 90%, danach oder bei Nichtantritt der volle Reisepreis;
Als Leistungsbeginn gilt der Tag, an dem Pfalz-aktiv zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei Umbuchung der Veranstaltung, soweit deren Durchführung überhaupt möglich ist, verlangen wir Ersatz für entstandene Mehrkosten. Geringfügige Umbuchungswünsche werden als Bearbeitungsgebühren pauschal mit € 100,- in Rechnung gestellt. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann mit unserer Einwilligung die Leistung durch einen Dritten wahrgenommen werden. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4. Leistungen – Pfalz-aktiv haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vertraglicher Ansprüche bis insgesamt der Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Leistung wird grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch genommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Haftungsausschluss auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistung lediglich von uns vermittelt werden. Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt, berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch.
5. Rücktritt durch Pfalz-aktiv – Bis 8 Tage vor Durchführungsbeginn kann Pfalz-aktiv vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragsauflösung notwendig wird. Ist ein Teilnehmer an Anforderungen einer Unternehmung aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder körperlichen Voraussetzungen nicht gewachsen, gilt gleiches – wir behalten den Anspruch auf den Preis.
6. Verkauf und Verleih von Ausrüstung, Benutzung von Anlagen – Soweit Pfalz-aktiv Ausrüstung oder Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung unser Eigentum. Beim Verleih hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung einzustehen, ebenso bei mutwilliger Zerstörung.
7. Direktgeschäfte – Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren, nicht die Leistungen zu kopieren und nicht ohne unsere Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu unseren Vertragspartnern zu treten.
8. Ausschluss von Ansprüchen – Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Vertragsleistung schriftlich geltend zu machen.
9. Gesetzliche und Gesundheitsvorschriften – Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Kunde verantwortlich.
10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln – Ist oder wird die eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Pfalz-aktiv ist vielmehr berechtigt, die unwirksamen Bestimmungen durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck am weitest gehensten erreicht.
Der Kunde kann Pfalz-aktiv nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand Heidelberg.
Stand 01.01.2024;
Pfalz-aktiv, Inhaber: Lothar Bussmann – Schneidmühlstr.26 – 69207 Sandhausen